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““Im Zivil- und Strafprozess unterstützt ein Gutachter
aufgrund seiner besonderen Sachkunde das Gericht
bei der Urteilsfindung.”
Gutachten
Schadensgutachten
Ein solches Gutachten ermittelt den Schaden, der
durch einen Defekt verursacht wurde – es dienst
dazu im Falle von Schadensersatzansprüchen den
Schaden festzustellen. Hier kann auch
Beweissicherung, Ursachenermittlung oder/und
Schadensbegutachtung Grund der Beauftragung
sein.
Wertermittlungsgutachten
Hierbei wird der Wert einer DV-Einrichtung
(Hardware, Verkabelung, Netzwerk-Komponenten)
und/oder Software ermittelt. Dabei wird zwischen
Zeitwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert
unterschieden
Feststellungsgutachten
Bei einem Feststellungsgutachten wird der Zustand
oder die Eigenschaft eines Systemes dokumentiert;
deren Komponenten (Hard- und Software)
festgestellt, ggf. Fehler protokolliert.
Schiedsgutachten
Ein solches Gutachten ist immer dann sinnvoll,
wenn mindestens zwei Parteien sich über einen
bestimmten Sachverhalt uneinig sind und der
zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine
Schiedsgutachterklausel enthält. Ein solches
Gutachten ist für die Parteien verbindlich.
Fertigstellungsbescheinigung
Seit 01.05.2000 gilt das Gesetz zur „Beschleunigung
fälliger Zahlungen“ § 641a BGB. Der Gutachter
bescheinigt, dass die bestellte Leistung geliefert
oder hergestellt wurde und ohne Mängel ist.
Privatgutachten
Ein derartiges Gutachten dient der
Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache
oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden.
Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum
Gerichtsgutachten um ein Gutachten in
privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten
Fällen einen Prozess zu vermeiden oder
vorzubereiten.
Gerichtsgutachten
Ein derartiges Gutachten dient der
Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache
oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden.
Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum
Gerichtsgutachten um ein Gutachten in
privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten
Fällen einen Prozess zu vermeiden oder
vorzubereiten.