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achverständigenbüro
DÖRRENBERG

 

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Gutachtenifs - Bestätigung
 

DV-Gutachten können unterschiedliche Ziele oder Ursachen haben; im folgenden sind die wesentlichen Formen kurz skizziert:

 


Schadensgutachten

Ein solches Gutachten ermittelt den Schaden, der durch einen Mangel verursacht wurde – es dient dazu im Falle von Ersatzansprüchen die Schadenshöhe festzustellen. Hier kann auch Beweissicherung, Ursachenermittlung oder/und Schadensbegutachtung Grund der Beauftragung sein.

 

Wertermittlungsgutachten

Hierbei wird der Wert einer DV-Einrichtung (Hardware, Verkabelung, Netzwerk-Komponenten) und/oder Software ermittelt. Dabei wird zwischen Zeitwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert unterschieden.

 

Feststellungsgutachten

Bei einem Feststellungsgutachten wird der Zustand oder die Eigenschaft eines Systeme dokumentiert; deren Komponenten (Hard- und Software) festgestellt, ggf. Fehler protokolliert.

 

Schiedsgutachten

Ein solches Gutachten ist immer dann erforderlich, wenn mindestens zwei Parteien sich über einen bestimmten Sachverhalt uneinig sind und der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine Schiedsgutachterklausel enthält. Ein solches Gutachten ist für die Parteien verbindlich.

 

Fertigstellungsbescheinigung

Seit 01.05.2000 gilt das Gesetz zur „Beschleunigung fälliger Zahlungen“ § 641a BGB. Der Gutachter bescheinigt, dass die bestellte Leistung geliefert oder hergestellt wurde und ohne Mängel ist.

 

Privatgutachten

Ein derartiges Gutachten dient der Beweissicherung. Dabei kann der Zustand, die Ursache oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Gerichtsgutachten um ein Gutachten in privatwirtschaftlichem Auftrag, um einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten.

 

Gerichtsgutachten

Im Zivil- und Strafprozess unterstützt ein Gutachter aufgrund seiner besonderen Sachkunde das Gericht bei der Urteilsfindung.