DÖRRENBERG
© SV - Dörrenberg - Maarstraße 59 - 41238 Mönchengladbach - Telefon: 02166 144 37 80
“Im Zivil- und Strafprozess unterstützt ein Gutachter aufgrund seiner besonderen Sachkunde das Gericht bei der Urteilsfindung.”

Gutachten

Schadensgutachten

Ein solches Gutachten ermittelt den Schaden, der durch einen Defekt verursacht wurde – es dienst dazu im Falle von Schadensersatzansprüchen den Schaden festzustellen. Hier kann auch Beweissicherung, Ursachenermittlung oder/und Schadensbegutachtung Grund der Beauftragung sein.

Wertermittlungsgutachten

Hierbei wird der Wert einer DV-Einrichtung (Hardware, Verkabelung, Netzwerk- Komponenten) und/oder Software ermittelt. Dabei wird zwischen Zeitwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert unterschieden

Feststellungsgutachten

Bei einem Feststellungsgutachten wird der Zustand oder die Eigenschaft eines Systemes dokumentiert; deren Komponenten (Hard- und Software) festgestellt, ggf. Fehler protokolliert.

Schiedsgutachten

Ein solches Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn mindestens zwei Parteien sich über einen bestimmten Sachverhalt uneinig sind und der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine Schiedsgutachterklausel enthält. Ein solches Gutachten ist für die Parteien verbindlich.

Fertigstellungsbescheinigung

Seit 01.05.2000 gilt das Gesetz zur „Beschleunigung fälliger Zahlungen“ § 641a BGB. Der Gutachter bescheinigt, dass die bestellte Leistung geliefert oder hergestellt wurde und ohne Mängel ist.

Privatgutachten

Ein derartiges Gutachten dient der Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Gerichtsgutachten um ein Gutachten in privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten Fällen einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten.

Gerichtsgutachten

Ein derartiges Gutachten dient der Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Gerichtsgutachten um ein Gutachten in privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten Fällen einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten.
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Schadensgutachten

Ein solches Gutachten ermittelt den Schaden, der durch einen Defekt verursacht wurde – es dienst dazu im Falle von Schadensersatzansprüchen den Schaden festzustellen. Hier kann auch Beweissicherung, Ursachenermittlung oder/und Schadensbegutachtung Grund der Beauftragung sein.

Wertermittlungsgutachten

Hierbei wird der Wert einer DV-Einrichtung (Hardware, Verkabelung, Netzwerk-Komponenten) und/oder Software ermittelt. Dabei wird zwischen Zeitwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert unterschieden

Feststellungsgutachten

Bei einem Feststellungsgutachten wird der Zustand oder die Eigenschaft eines Systemes dokumentiert; deren Komponenten (Hard- und Software) festgestellt, ggf. Fehler protokolliert.

Schiedsgutachten

Ein solches Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn mindestens zwei Parteien sich über einen bestimmten Sachverhalt uneinig sind und der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine Schiedsgutachterklausel enthält. Ein solches Gutachten ist für die Parteien verbindlich.

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Seit 01.05.2000 gilt das Gesetz zur „Beschleunigung fälliger Zahlungen“ § 641a BGB. Der Gutachter bescheinigt, dass die bestellte Leistung geliefert oder hergestellt wurde und ohne Mängel ist.

Privatgutachten

Ein derartiges Gutachten dient der Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Gerichtsgutachten um ein Gutachten in privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten Fällen einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten.

Gerichtsgutachten

Ein derartiges Gutachten dient der Beweissicherung. Dabei kann Zustand, Ursache oder ein Wert gutachterlich festgestellt werden. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zum Gerichtsgutachten um ein Gutachten in privatwirtschaftlichem Auftrag, um in den meisten Fällen einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten.
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