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“Im Zivil- und Strafprozess unterstützt ein Gutachter aufgrund seiner
besonderen Sachkunde das Gericht bei der Urteilsfindung.”
IT-Prüfung
Planung bis Umsetzung
Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen
ist der Abschlussprüfer grundsätzlich dazu
verpflichtet, sich mit den
(rechnungslegungsbezogenen) IT-Systemen
des zu prüfenden Unternehmens zu
beschäftigen. Der Wirtschaftsprüfer
beurteilt im Rahmen der Abschlussprüfung
gem. §§ 316 bis 324 HGB grundsätzlich
auch die Ordnungsmäßigkeit der
Rechnungslegung, und damit die
Einhaltung der in den §§ 238 ff. und 257
HGB sowie §§ 145 bis 147 AO verankerten
Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung (GoB). Aus diesen für die
Buchführung geltenden Regelungen hat
der Fachausschuss für
Informationstechnologie (FAIT) beim
Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW) die GoB-
Anforderungen für den Einsatz der IT
weiter ausgeführt und hierzu verschiedene
Rechnungslegungsstandards veröffentlicht.
Umfang
• innere und äußere Sicherheit
• Funktionen von Schnittstellen zwischen Anwendungen
• Datensicherung
• Katastrophenschutz
• IT-Grundkonzept
• IT-Security
• Nutzungsvorschriften
Wir halten uns bei solchen Prüfungen an die vom
IDW herausgegebenen Standards
IDW PS 300
IDW FAIT
IDW PH 9.100.1
Wir unterstützen somit den Wirtschaftsprüfer bei der
Berücksichtigung etwaiger Risiken im Rahmen von
Abschlussprüfungen – hierbei muss vor der eigentlichen
Prüfung zunächst eine Bestandsaufnahme der IT-Systeme
durchgeführt werden. Daraus leiten wir die Risikobereich und
somit die zu vertiefenden Prüffelder ab und bauen darauf
unsere Strategie auf. Der Umfang einer solchen Prüfung ist
abhängig von der eingesetzten IT und ihrer Komplexität,
beinhaltet aber in der Regel eine Bewertung und Prüfung der